Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO | Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO
| Fahrzeuge mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Bei dieser Prüfung, der Hauptuntersuchung (HU), häufig einfach mit „TÜV“ bezeichnet, wird eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung folgender Fahrzeugbaugruppen durchgeführt: | |
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• Bremsen
• Räder / Reifen • Rahmen / Karosserie • Auspuffanlage |
• Lenkung • Beleuchtung / elektrische Anlage • Scheiben / Spiegel • Ausrüstung |
| Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen. Sie ist gemäß § 47a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage XIa StVZO in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Otto-Motor) und Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969, sowie für alle Kraftfahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1977. | |
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Die entsprechende Prüfplakette erhalten Sie nach Durchführung des Prüfgutachtens in unserer Werkstatt.
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter unter Telefon: 0431 - 64 17 57 |
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Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt!
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